Den Maler und Lackierer holen lohnt sich!
Ob es um neue farbige Wohnträume, die Hausfassade im neuen Glanz oder die energiesparende Wärmedämmung geht, Sie können von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung oder Modernisierung profitieren.
- Raum - und Fassadengestaltung ( Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich )
- Aus / Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
- Bodenbelagarbeiten ( Teppichboden, Parkett, Fliesen)
- Streichen, bzw. Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Handwerkerrechnung eingereicht.
Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt ( selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1200 Euro (oder 20% von 6000 Euro) eingespart werden.
Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
- Eine von uns ausgestellte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Arbeitskosten werden von uns separat auf der Rechnung ausgewiesen
- Der Rechnungsbetrag muss per Überweisung bezahlt werden
- Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich!
Wenn eine Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann, bedeutet dies, dass der Betrag vom jährlichen Gehalt abgezogen wird. Erst nachdem alle relevanten Kosten vom Gehalt abgezogen wurden, steht das Einkommen des Jahres fest. Von diesem geringeren Betrag wird nun errechnet, wie viele Steuern gezahlt werden müssen
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